„Filmerbe“-Petition: ‚Digital ist schlechter‘

Erneut hat sich am 16.09.2015 der Filmhistoriker und Dokumentarfilmer Dirk Alt zur virulenten „Filmerbe in Gefahr“-Petition in der Wochenzeitung FREITAG geäußert:

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/digital-ist-schlechter

Dieser Text folgt dem ersten Freitag-Beitrag vom 03.08.2015, der hier weiter unten bereits verlinkt wurde:

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/kassieren-und-blamieren

Jean-Pierre Gutzeit, der Vorsitzende des Vereins „Kinomusem Berlin e.V.“, hat auf beide Debattenbeiträge wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Dr. Alt,

in Nachbetrachtung Ihrer interessanten Ansätze im Artikel „Digitale Falle“ und „Digital ist schlechter“ im „freitag“

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/digital-ist-schlechter

finde ich vieles unterstützenswert, anderes ist mir zu kompromissbereit. Nichts gegen analoge Sicherungspakete nach Digitalisierungen von Ausgangsmaterialien, wenn sie dem Langzeiterhalt dienen – in USA seit langem anerkannt. Germany und die EU gehen dagegen unverständliche Wege. „Besser“ übrigens wird das Digisat auch nicht nach Rückbelichtung auf Film, auch wenn Sie damit dem Erhalt es Filmbandes eine Nische verschaffen möchten.

Warum wird der traditionelle analoge Weg nicht genutzt, sondern als überholt empfunden? Vorrangig erscheint mir daher der Wiedereinsatz des Gros an brauchbaren Negativen zur erneuten traditionellen Umkopierung (sofern einheitliches, nicht gemischtes Material vorliegt und die Schrumpfungsgrade durch die Spezialzahnkränze für Schmitzer-Köpfe, über die das Bundesfilmarchiv verfügt, kompensiert werden können). Diese Verfahren waren und sind noch heute, wenn man sie nicht durch Länderbeschluss abschafft (obwohl Sie in Ihrem Artikel dabei von nicht zielführenden Ansätzen der „Analog-Nostaliger“ sprechen), einfache und auf lange Zeit kostengünstige Methoden gewesen, um Inhalte zerfallender Negative fast vollständig zu transferieren.

Sie irren m.E. in Ihrem Artikel, insofern Sie der optischen Kopierung oder der Nasskopierung, die jahrzehntelang hervorragende Ergebnisse lieferten, Nachteile nachsagen, da ihrer Information nach nur im Scan-Vorgang die vollwertigen Werte des Negativs erfasst würden. Dem ist ist so nicht, da auch im Scanner die optischen Zwischenlemente zu Verlusten führen.

Die analoge Herstellung eines Interpositivs kann mehr als 95% aller wichtigen Parameter einer Negativs abspeichern: Schärfe, Farbraum, Gradationen etc. Das Auflösungvermögen der Intermediates liegt dreifach über dem des Aufnahmenegativs. Im Falle allerdings durch Kerbenschaltung beeinträchtigter älterer Negative lassen diese sich dann immerhin noch über die Schmitzer-Kopierung (z.B. bei Umdrehen der Masken usw.) auch „rückwärts“ kopieren. Ich hoffe sehr, dass das Bundesarchiv diese Möglichkeiten bisher ausgetestet und erfolgreich eingesetzt hat? Wenn nicht, sollte dies bitte geschehen.

Leider zeigt sich beim Scannen, insbesondere von Farbnegativen, dass das Ergebnis farblich verlustbehafteter ist und die Farbbalance zusammenbricht.Falsche Hauttöne, Grauwerte u.a. Ich kenne kein Beispiel eines gescannten Farbnegativs, dass den D.I.-Prozesse durchlief, mit Vorteilen gegenüber einem analog erstellten Interpositiv (gescannte Interpostive hinwiederum haben sich als authentischer erwiesen). Auch lag der Kostenfaktor der Digitalisierung bisher zehnfach höher als der der langzeitfähigen Analogkopierung. Allenfalls mit  den Ergebnissen des Scannens von Schwarzweiss-Negativen stellt sich relative Zufriedenheit ein.

Das analoge Schärfeverhalten des Bewegtkorns gehorcht im übrigens ebenfalls anderen Parametern als die Bildkonstituierung durch Raster- und Panelsysteme.

Wie schon vor 15 Jahren gefordert, hätte man die Kosten des Interpositiv-Materials noch weiter drücken können, denn durch Massenaufträge zur Umkopierung von Negativen würden auf Interpositiven auch für spätere Digitalisierungsaufträge auf preislich sinkenden Abtastern und Scannern hochwertige Ausgangsmaterialien vorliegen, die gleichzeitig und selbst ohne Datenmigration auf hunderte von Jahren haltbar sind.

Herr Rother, künstlerischer Leiter der Deutschen Kinemathek, geht in jüngst ausgestrahlten Radiosendungen von nur noch einem kurzen Zeitfenster aus, in dem Chancen zur Rettung des Filmerbes, natürlich nur digital, gegeben seien. Insbesondere seien die Scanner nur im Zuge der Mischproduktion (z.B. 35mm-Filmaufnahme, Scannen, digitaler Schnitt, D.I., hernach DCP oder Filmtkopie) erforderlich gewesen und würden entwicklungstechnisch bald auslaufen. So habe ich ihn verstanden.

http://www.deutschlandradiokultur.de/sendereihe-zur-digitalisierung-das-deutsche-filmerbe-in.1013.de.html?dram:article_id=328746

(Sendung vom 19.08.2015)

Von solchen Endzeitszenarien wissen aber die wenigsten, im Gegenteil: Black Magic Cintel wie auch ständig verbesserte Spirit-Abaster sprechen für sich. Hier ist eher mit einem Preisverfall zu rechnen, so dass die Kosten für Digitalisierungen in Zukunft fallen dürften. Je mehr Zeit vergeht, desto günstiger und technisch besser geraten jene Derivate der einstigen Filmbandoriginale.

Bisweilen hören sich Panikreden wie strapazierte Marketingfloskeln an: man müsse noch über Nacht kaufen, bevor das Angebot ausgeht?

Folglich wurden 500 Millionen EUR für komplett fragwürdige Transfer- und Verwertungsmethoden beantragt. Leider nicht für einen sinnvollen Kopierauftrag von Filmbandoriginalen, sondern für mehr oder weniger komplexe Digisate, die mit oder ohne Artefakt-Korrekturen oder Grading auskommen und fast immer keinen Weg zurückebnen zu filmischen Originalen.

„Orginale“ sind im Konnex meiner Auffassung eben nicht nur die im Zerfall geglaubten Negative, sondern auch die Interpositive begrifflich auszuweiten. Auch als Zeitdokumente mit einer geschlossenen Farb- und Lichtbestimung im Sinne der damaligen Filmemacher als Ausgangspunkt für Premierenkopien.

Werden dagegen Negative gescannt, fällt zwangsläufig immer eine von Grund auf neue Lichtbestimmung an: oftmals ohne Kenntnis des Originals, immer öfter bewerkstellig von immer weniger Fachleuten, die imstande sind, einen stimmigen Look zurückzuholen. Die Liste etwa an DVD- und Blu-ray-Titeln ist lang, die einen erschaudern lassen.

Einige Negative jedoch sind indertat nur durch Digitalisierungen für ein Filmrevival aufarbeitbar. —
Einige, jedoch nicht alle, das ist eine kleine, aber wichtige Unterscheidung. Aber eine Erfassung fand nie statt.

Inwiefern derzeit das ganze Filmerbe plötzlich untergeht, wie etwa die Herbst-Initiative, die den Archiven pauschal Untätigkeit vorwirft, oder darauf reagierend die Berliner Kinemathek Glauben macht, ist nur am Einzelfall nachweisbar. Ein Verfall ist sicher nicht vollständig zu stoppen oder exklusiv an speziellen Dezennien oder 2015 festzumachen. Wozu dann, wenn ohnehin alles zerfällt, fragt man sich, macht das Bundesarchiv die Mühe, Materialien zu kühlen oder gar bei
5 Grad Minus Frost einzulagern?

Im Frost wird jedweder Verfall dramatisch, fast bis zum Stillstand, gestoppt. Was hingegen mittlerweile zerfallen und verschwunden ist, wurde demnach nie rechtzeitig gekühlt. Was sich hingegen gerade eben zersetzt, wird bei Frostlagerung auch in 20 Jahren kaum schlechter aussehen als 2015.

Die jüngst mantra-artig einforderte Zugänglichkeit von Filmen wurde eigentlich über Jahrzehnte wie selbstverständlich an den Filmtheaterbesuch gekoppelt,für die sie zumeist produziert wurden. Mit Verwerfung des mit der Kinobranche verbundenen Knowhows steht wieder einmal die gesamte Technologie unter Beschuss. Fatalerweise darf man annehmen, dass trotz digitaler Anpassungs-Chancen, künftig gerade die Filmtheaterbranche ihrer arteigenen Produktionsmittel beraubt ist, nachdem sie Technologien aus der Fernsehindustrie und der Elektronik-konzerne adaptierte, mit deren Vertriebswegen und Download-Vertriebsstrategien sie auf lange Zeit nicht mehr mithalten wird.

Zur Klärung der angeblich nicht mehr vorhandenen Filmprojektoren und Kopierwerke:

„Zugänglich“ sind nachwievor Filme und Kultur zuvorderst erst einmal auf Filmbandoriginalen und in kommunalen Kinos (dort 98% mit 35mm-Technik ausgestattet) und auch laut Filmförderungsanstalt in 40% der Filmtheater, die ihre analogen Projektionsgeräte erhalten haben. Wenn leider auch seitens des Bundesarchivs jüngst kommunziert wurde, es gäbe kaum noch Kinos, die über Filmprojektion verfügten, oder seitens der Kinemathek (Herr Koerber) vor bereits 7 Jahren, Kodak liefere ja bald schon kein Filmmaterial mehr, oder zuletzt seitens Herrn Kreimeier, es gebe kaum Filmkopierwerke mehr, so sind dies keine objektiven Erhebungen und Beweise.

Im Gegensatz zu Kulturbranchen, in denen der Erhalt oder Nachbau bspw. von historischen Musikinstrumenten als selbstverständlich gilt, gelten in der Filmbranche keinerlei Maßstäbe und Werte ausser kurzzeitigen Erfolgen. Mit Musikinstrumenten scheint der Erhalt des Erbes einfacher definierbar zu sein: hier ist man mit historischem Material praktisch und solistisch ausgerichtet, dazu mobil und wird schnell interaktiv. Mit immobilen Projektionsausrüstungen und Filmkopierwerken fühlt sich offenbar der Kinemathekenverbund überfordert. Seit jeher kennt man es von Filmkuratoren selten besser: dem Joch und der Plage der Technik möglichst entfliehen zu wollen.

Dieser Vorwurf ist nun ist Ihnen und Herrn Kothenschulte sicher zuletzt zu unterstellen, da Sie die Vorgänge hinterfragen. Allerdings hinterfrage ich die Schuldzuweisung ans Bundesarchiv, das nach den Bränden in Breitenstein gesetzlich zu Kassationen verpflichtet wurde. Mehr als die Deutsche Kinemathek oder etwa das Filmmuseum München hält gerade das Bundesarchiv an analoger Lagerung und Sicherheitskopierung fest. Erst eine wachsende Öffentlichkeit und eine bessere finanzielle Ausstattung des Bundesfilmarchivs könnte zu einer Novellierung in der Frage des Umgangs mit Nitrofilmen führen, insofern ist natürlich ihr Ansatz richtig und löblich.

Hervorhebenswert ist auch das Zitat von Herrn Kothenschulte: „Galapremieren von neuen Restaurierungen sind wichtig. Sie erinnern uns daran, dass Kino ein Fest ist und welches Leben, welche Kunst in diesen Büchsen steckt. Doch die Arbeit von Archivaren ist zu 99 Prozent ihres Daseins glanzlos und für die Öffentlichkeit unsichtbar. So ist das nun einmal. Ihnen ist dafür zu danken, dass sie an 99 Prozent ihrer Arbeitstage unser Kulturgut für die Zukunft bewahren.“

http://www.fr-online.de/film/filmarchive-ausgrabungsstaetten-fuer-die-zukunft,1473350,31739848

Volle Zustimmung.

Der Entsorgung von Filmoriginalen leistet m.E. ungewollt die Herbst- und SDK-Initiative Vorschub, sonst hätte es die Wirtschaftsprüfungsagentur PricewaterhouseCoopers mit Empfehlungen zu Entsorung der Filmbandoriginale gar nicht erst in die Presse geschafft.

Auf den Punkt gebracht, verdeutlicht m.E. das Zitat von
Dr. Polzer das gesamte Paradoxon:

„Die geplante Massendigitalisierung von analogen Filmwerken ist bestimmt eine gute Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Filmarchive und Postproduktions-Unternehmen durch Subventionierung und Umverteilung.
Probleme löst sie nicht; im Gegenteil: sie verlagert Probleme als ungedeckten Wechsel auf die Zukunft und schafft jede Menge neuer Probleme. […] Das “Expertentum” der FilmerbeinGefahr-Initiatoren und
-Verteidiger müsste daher dringend hinterfragt werden.“

https://duskofdigital.wordpress.com/2015/08/24/deutschlandfunk-sendereihe-zur-digitalisierung-des-filmerbes/

Nachdem die Büchse der Pandora nunmehr geöffnet wurde, dreht es sich fortan um Exklusivaufträge, um Geld und um die Frage, wer bestimmt das Meinungsbild in der Kinematheken-Landschaft? Will man also im Geschäft bleiben, macht man sich am besten zum Vertriebspartner von Digisaten. Oder zum Subventionsempfänger von Kulturfonds, die alle sehr innvovativ klingen müssen. Schließlich konstruiert man ggf. ein Krisenszenario, um weiterhin die Verfügung über Filminhalte und die Deutungshoheit über die Filmgeschichte abzusichern.

Ich spitze hier die Debatte zu, weil sich auch einiges an Unverforenheiten angesammelt hat. Dirket als Replik auf erlebte Polemiken am Potsdamer Platz: Dabei sei es doch müssig zu streiten, so Herr Koerber von der SDK, warum der Erhalt des Films und Kunstwerks unbedingt am Material des Filmtragers haften müsse.

Ich meine, dass nach wie vor analoge Filmkopierung, auch für gelungene Beispiele einer Filmtheaterauswertung, technisch und qualitativ Sinn machen. Auch handelt es sich nicht allein um Technologie, sondern um eine Kulturtechnik. Wir werden die Imaginationen und Emotionen, die vergangene Generationen in Filmtheatern oder bei Premieren erlebten, immer schwerer nachvollziehen können, wenn wir Funktionsweisen der Kamera-Technik und der deraus folgenden Stile, aber auch die diffenzierten Performationskulturen der an Film gekoppelten Filmtheaterbetriebe nicht verstehen lernen.

Eingedampft auf Online-Portale und seiner Materialität enthoben, können keine Verständnisdifferentiale erwachsen.

Es ist m.E. nicht zu befürchten, dass die Gefahr seiten der PVK-Initiative Schule macht und Filmoriginale von der Lagerungspflicht entbunden werden. Der falsche Weg zeigt sich meines Erachtens durch die von Berliner Seite im Kinemathekenverbung und vor dem BKM propagierte Brandrede zum Zerfall des Filmerbes. Dessen materielles Verschwinden man durch pauschlae Digitalisierung nun forciert. Museen und Kinematheken verhalten sich dann in der Tendenz nicht anders als Video-Distributoren, nennen sich aber Filmmuseen, Kunstvermittler, Konservatoren, Kuratoren oder Archivare. Kaum jemand dürfte mit der Filmaufnahme, der Filmkopierung, mit Rohfilmherstellern oder entsprechenden Technikschmieden oder der Ausbildung filmischen Nachwuches beruflich zu tun gehabt haben. So hatte auch ich lange Filmwissenschaften studiert, und es sind aus dieser Disziplin eben andere Ansätze abzuleiten, als sie der Ethik von Archiven und Museen anheimzustellen wären.

Die Initiative „Rettet des Filmerbe“ ist aufgrund der zu einseitigen Insistenz auf mehr und auf allzu bequeme „Verfügbarkeit“ von Filmcontent besser in Zusammenarbeit mit Video-Verwertern zu führen und stattdessen seitens der Bundesregierung ein Etat von 500 Mio. EUR für die analoge Umkopierung geeigneter Negative zu beschliessen. Im Gesamtergebnis dürfte damit in 100 Jahren mehr an Filmkunstwerken und auch in authentischer Güte „verfügbar“ bleiben als im Zuge der propagierten und mit dem filmischem Untergang drohenden Online-Geschäfte der derzeitigen Antragsteller und gewisser Entrepreneure.

Viele Grüsse
Jean-Pierre Gutzeit
(Kinomuseum Berlin e.V.)

Ich stimme mit der Argumentation von Jean-Pierre Gutzeit zu weiten Teilen überein, will der Fairness halber aber einwenden, dass auch der analoge, konservatorische Zugang zu Farbnegativmaterial mit Positivausbelichtungen in jedem Fall eine Interpretation darstellt, selbst wenn Kerben-Protokolle, Papier-Lochstreifen-Datenbänder zur Printersteuerung oder sonstige Farblicht-Steuerdaten bzw. Meta-Codes aus der Vergangenheit zur Verfügung stehen. Die Probleme verschärfen sich jedoch mit der „Easyness“ der digitalen Lichtführung und ihren farblichen Gamma-Zauberkunststückchen, bei denen man leicht bei Marketingsprüchen wie „Sah nie so schön aus, wie jetzt“ landet, als ungewollte Apologie wie auch Aporie des Falschen.

Hinzu kommt die Erschwernis, dass die Tradition der Technikverweigerung unter Feingeistern der alten Filmkunst sich nun als vorauszusehender Spätschaden erweist, weil in entscheidenden Weggabelungen der analogen Abrüstung niemand auf die Idee gekommen war, die in Abwicklung oder Insolvenz befindlichen Filmkopierwerke als solche (als funktionierende Dienstleister) für eine Bewahrung der analogen Filmkunst in der Zukunft nachhaltig zu bewahren. Jetzt schlägt eben die Stunde der digitalen Lobbies zur weiteren Auslastung vorhandener, digitaler Produktionstechnik, deren Abschreibungsfristen stets rapide im Freien Fall gewesen sind. Filmerbe-Retter zu werden, ist da dann auch noch eine modisch-schicke Wendung für eine finanziell lohnende Angelegenheit im Partikularinteresse.

Die Analogien zur Pflege des historischen Musikinstrumente-Wesens (ohne die es keine historische Aufführungspraxis der Musik geben könnte) und zur Bewahrung von Werk-Originalen der Bildenden Kunst („niemand würde auf die Idee kommen, einen Mondrian zu entsorgen, nur weil man bereits ein hochauflösendes Digitalisat von ihm vorrätig habe“) scheinen mir zudem sehr treffend zu sein, denn den bis vor kurzem noch komplett technik-unaffinen Feingeistern der Filmgeschichte ist anscheinend Benjamins Theorem des Auraverlustes beim „Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“ in einer Weise zu Kopfe gestiegen, dass man meinen könnte, das ganze Internet mit seinem Füllhorn an „Europeana“-Servern sei frei von Speichermaterie, also ohne Speichermaterie zu haben, und funktioniere zudem für immer quasi von selbst.

 

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